10. Von den schlimmen Folgen, welche das Entlaufen aus dem Kloster nach sich zieht.
[Forts. v. S. 158 ] Gleich einer Fackel brennt sein Geld den Mönch immer mehr und läßt, einmal in seinen Besitz gelangt, ihn nimmermehr im Kloster bleiben und unter der Ordensregel leben. Wenn es ihn dann, gleich einem wilden Thiere, von der Heerde weggerissen und, fern von den Brüdern, ihn zur Beute gemacht, des Obdachs beraubt und dem Rachen der Raubthiere überliefert hat, zwingt es ihn, der es früher unter seiner Würde hielt, die leichten Arbeiten im Kloster zu verrichten, Tag und Nacht für Gelderwerb unermüdlich zu arbeiten. Dieses Geld erlaubt ihm weder das regelmäßige Gebet noch die Fasten noch die Nachtwachen zu beobachten, nicht läßt es ihn die Pflicht heilsamer Fürbitten erfüllen, wenn er nur die Wuth seines Geizes stillen und die täglichen Bedürfnisse befriedigen kann. Denn während er das Feuer der Begierde durch stetes Erwerben zu ersticken wähnt, facht er dasselbe nur immer mehr an.