16. Die Ruhe unseres Herzens darf nicht in dem Willen eines Anderen, sondern nur in unserer Gewalt liegen.
S. 188 Unsere ganze Besserung und innere Ruhe dürfen wir nicht auf den Willen eines Anderen bauen wollen, der durchaus nicht unserer Macht unterworfen ist, sondern sie muß vielmehr in unserer eigenen Gemüthsverfassung ihren Bestand haben. Daß wir daher nicht zürnen, soll nicht das Verdienst fremder Vollkommenheit, sondern eigener Tugend sein, die nicht durch fremde Geduld, sondern durch eigene Langmuth errungen wird.