20. Muß man in der Stelle des Evangeliums: „Wer seinem Bruder zürnt etc.“ den Zusatz „ohne Grund“ beibehalten?
Indessen muß man wissen, daß in der Stelle: „Wer seinem Bruder zürnet „ohne Grund“, wird des Gerichtes schuldig sein,“ wie sie sich in einigen Exemplaren findet, die Worte „ohne Grund“ überflüssig sind. Denn sie sind von Einigen hinzugesetzt worden, die durchaus nicht die Ansicht theilten, man müsse den Zorn für eine gerechte Sache aufgeben, da überhaupt Keiner, möge er auch ganz und gar ohne vernünftige Ursache erregt sein, behaupte, daß er ohne Grund zürne. Es hat deßhalb den Anschein, als sei der Zusatz S. 192 von Denen gemacht, welche die vorliegende Stelle der heiligen Schrift nicht verstanden, die darauf hinzielt, den Zündstoff des Zornes ganz und gar zu vertilgen und gar keine Veranlassung zum Groll mehr zu behalten, damit, während man uns mit Grund zürnen hieße, auch die Gelegenheit, ohne Grund zu zürnen, bei uns keinen Eingang finde. Denn der Zweck der Geduld ist nicht ein gerechtes Zürnen, sondern ein vollständiges Nichtzürnen. Wohl weiß ich, daß Einige das „ohne Grund“ so auslegen, daß Derjenige ohne Grund zürne, der in seinem Zorne seine Rache nicht stillen kann; doch ist es vorzuziehen, an unserer Erklärung festzuhalten, wie auch in vielen neueren Exemplaren und in allen älteren geschrieben steht.