12. Ausser jener heilsamen, aus drei Quellen entspringenden Betrübniß muß jede andere, als schädlich, vertrieben werden.
S. 200 Ausser jener Betrübniß, der man sich entweder um heilsamer Buße willen oder aus Streben nach Vollkommenheit oder aus Verlangen nach der künftigen Seligkeit hingibt, müssen wir jede andere Betrübniß, als der Welt angehörend und geistigen Tod bringend, gerade so zurückweisen, wie wir den Geist der Unkeuschheit, des Geizes und des Zornes aus unserm Herzen gänzlich verstoßen müssen.