1. Einleitung.
S. 59 Von der also geregelten Gebetsweise, wie sie bei den täglichen Versammlungen in den Klöstern beobachtet werden muß, gehen wir in der durch die Form der Erzählung uns gebotenen Ordnung zur Belehrung Derjenigen über, welche dieser Welt entsagt haben. Dabei werden wir bemüht sein, in gedrängter Kürze die Bedingungen anzugeben, unter denen Jene, die sich zum Herrn bekehren wollen, in das Kloster aufgenommen werden. Zu diesem Zwecke werden wir Einiges aus der Regel der ägyptischen und Einiges aus der Regel der tabenensischen1 Mönche anführen. Diese letzteren haben ein Kloster in der Thebais, in welchem ein um so strengerer Wandel geführt wird, je bevölkerter dasselbe ist. Es stehen nämlich dort über fünftausend Brüder unter der Leitung eines Abtes. Diese so große Anzahl von Mönchen unterwirft sich zu jeder Zeit dem Oberen mit einem solchen S. 60 Gehorsam, wie ihn bei uns nur für kurze Zeit weder ein Untergebener einem Vorgesetzten zu leisten noch ein Vorgesetzter durchzuführen vermag.
Tabennä ist eine Nilinsel, wo Pachomius den Grund zum Klosterleben gelegt hat. ↩
