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Werke Johannes Cassianus (360-435) De institutis coenobiorum et de octo principalium vitiorum remediis Von den Einrichtungen der Klöster (BKV)
Viertes Buch: Regeln für die Novizen.

19. Tägliche Dienstleistungen der Brüder in Palästina und Mesopotamien.

S. 73 Um Nichts von den Einrichtungen der Klöster zu übergehen, glaube ich auch die täglichen Dienstleistungen der Brüder in andern Ländern erwähnen zu müssen. Nämlich in ganz Mesopotamien, Palästina, Kappadozien, kurz im ganzen Orient lösen sich die Brüder wöchentlich zur Uebernahme dieser Dienste gegenseitig ab, so daß nach der Zahl der Mönche auch die Zahl der Dienenden bestimmt wird. Diese Dienste beeilen sie sich mit solcher Ergebung und Demuth zu verrichten, wie kein Diener den grausamsten und mächtigsten Herrn bedient. Ja, nicht zufrieden mit der Verrichtung dieser nach den Regeln zu leistenden Dienste stehen sie sogar Nachts auf, um Jenen, denen die Besorgung desselben eigens obliegt, durch ihre eifrige Hilfe eine Erleichterung zu gewähren. Heimlich kommen sie ihren Brüdern hierin zuvor. Die wöchentlichen Dienste, die Jeder übernimmt, verrichtet er bis zur Abendmahlzeit des Sonntags. Nach Beendigung derselben wird der Dienst der ganzen Woche in der Weise abgeschlossen, daß, wenn die Brüder versammelt sind, um in gewohnter Weise vor dem Schlafengehen die Psalmen zu singen, Diejenigen, welche nun folgen sollen, Allen der Reihe nach die Füße waschen. Dabei erbitten sie in ihrer Herzenseinfalt als Lohn ihren Segen für die Arbeit der ganzen Woche, damit bei der Erfüllung der Vorschrift Christi1 das gemeinsame Gebet aller Brüder sie begleite, für die in ihrem Dienste vorkommenden Unwissenheits- und Schwachheits-Sünden Abbitte leiste und ihre demüthigen Dienste Gott als ein wohlgefälliges Opfer empfehle. S. 74 Am zweiten Wochentag (Montag) nach der Matutin bezeichnen sie ihren Nachfolgern die Geräthe und Gefäße, womit sie gedient. Auf diese achten die Nachfolgenden mit solch’ ängstlicher Sorgfalt, um ja Nichts an denselben zu verderben, daß sie für alle, auch die kleinsten Gefäße, als wären sie zum heiligen Dienste bestimmt, nicht nur dem sichtbar gegenwärtigen Hausmeister, sondern auch Gott Rechenschaft zu schulden glauben, wenn Etwas durch ihre Nachläßigkeit an ihnen verdorben worden ist. Mit welch’ gewissenhafter Vorsicht diese Regel gehandhabt wird, werdet ihr aus einem Zeugnisse, das ich beispielsweise anführen will, erkennen. Denn einerseits sind wir euere Wißbegierde zu befriedigen bestrebt, mit welcher ihr eine vollständige Kenntniß aller Dinge verlangt und auch Das, was ihr bereits sehr wohl wißt, in diesem Buche wiederholt wissen wollt; andererseits fürchten wir zu weitläufig zu werden.


  1. Dieses Gebot des Heilandes heißt: „Wenn nun Ich eure Füße gewaschen habe, euer Herr und Meister, sollt auch ihr Einer dem Andern die Füße waschen“ (Joh. 13, 14), und: „Des Menschen Sohn ist nicht gekommen, daß er sich bedienen lasse, sondern daß er diene“ (Mark. 10, 45). ↩

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