60. Die Gebote.
Nach diesen Ausführungen über die Verbote wollen wir nun kurz vom Inhalt der Gebote handeln. Der Schuldlosigkeit am nächsten steht die Barmherzigkeit. Die Schuldlosigkeit fügt nichts Übles zu, die Barmherzigkeit erweist Gutes; mit jener fängt die Gerechtigkeit an, mit dieser vollendet sie sich. Denn da die Natur des Menschen schwächer ist als die der übrigen Geschöpfe, die Gott mit Schutz- und Trutzwaffen für Angriff und Abwehr ausgerüstet hat, so hat er uns Menschen das Gefühl des Mitleids gegeben, damit wir allen Schutz für unser Leben in der wechselseitigen Hilfe suchten. Wir sind von einem Gott geschaffen und stammen von einem Menschen ab; wenn wir also durch das Anrecht der Blutsverwandtschaft miteinander verbunden sind, so müssen wir alle Menschen ohne Ausnahme lieben. Daher dürfen wir nicht bloß kein Unrecht zufügen, sondern auch das zugefügte Unrecht nicht rächen, um die Schuldlosigkeit in uns vollkommen zu machen; und darum befiehlt uns Gott, immerdar auch Gebete für die Feinde zu verrichten. Wir müssen also ein umgängliches und teilnehmendes Wesen sein, um uns durch wechselseitige Hilfeleistung schützen zu können; denn vielen Wechselfällen und Widrigkeiten ist unsere Gebrechlichkeit ausgesetzt. Sei gewärtig, daß auch dir begegnen kann, was dem Nebenmenschen begegnet ist; so erst wirst du dich zur Hilfeleistung angespornt fühlen, wenn du dich in die Stimmung des Mitmenschen hineindenkst, der, von Unglück heimgesucht, zu dir um Hilfe fleht. Nahrungsbedürftigen wollen wir mitteilen, Nackte bekleiden, Unterdrückte aus der Hand der Übermacht befreien. Unsere Wohnung stehe Fremdlingen und Obdachlosen offen; Waisen fehle nicht unsere Verteidigung, Witwen nicht unser Schutz. Gefangene vom Feinde loszukaufen, ist ein großes Werk der Barmherzigkeit, ebenso Kranke und Arme zu besuchen S. 204 und zu erquicken. Mittellose und Ankömmlinge mögen im Tode nicht unbestattet bleiben1. Das sind die Werke, das die Pflichten der Barmherzigkeit; wer diesen Pflichten nachkommt, der opfert Gott ein wahres und wohlgefälliges Opfer. Das ist ein wahres Versöhnungsopfer vor Gott, den nicht das Blut des Opfertieres, sondern die Frömmigkeit des Menschen versöhnt; denn Gott, der gerecht ist, verfährt mit dem Menschen nach des Menschen eigenem Gesetz und Verhalten; er erbarmt sich dessen, den er barmherzig sieht, und ist unerbittlich gegen den, der sich gegen Bittende verschließt. Damit wir nun all diese gottgefälligen Werke vollbringen können, müssen wir das Geld geringschätzen und es in die himmlischen Schatzkammern übertragen, wo kein Dieb es ausgräbt, kein Rost es verzehrt, kein Tyrann es entreißt, wo es uns für den ewigen Reichtum unter Gottes Obhut aufbewahrt wird.
Die sog. leiblichen Werke der Barmherzigkeit sehen wir hier in derselben Reihenfolge wie in unseren Katechismen aufgeführt. ↩
