14. Brand im Palaste.
Galerius war mit den Bestimmungen des Ediktes nicht zufrieden; darum suchte er sich auf andere Weise an Diokletian heranzumachen. Um ihn nämlich zum Entschlusse der grausamsten Verfolgung zu bewegen, ließ er durch geheime Hand Feuer an den Palast legen. Ein Teil brannte nieder. Die Schuld legte man den Christen bei als Feinden der öffentlichen Wohlfahrt, und im wilden Aufflammen des Hasses brannte mit dem Palaste zugleich der Name der Christen. Diese hätten geheime Abmachungen mit den Kämmerern getroffen und an die Wegräumung der beiden Herrscher gedacht. Die beiden Kaiser wären in ihrem eigenen Palaste beinahe lebendig verbrannt worden. Diokletian, der sonst immer für schlau und einsichtsvoll gelten wollte, konnte hier keinen Argwohn schöpfen. In der ersten Aufwallung des Zornes befahl er sofort, seine ganze Dienerschaft zu foltern1. Er selbst saß zu Gericht und ließ die Unschuldigen mit Feuer martern. Ebenso quälten die sämtlichen Richter, kurz alle im Palaste, da auch die Verwaltungsbeamten eigene Ermächtigung erhalten hatten. Man wetteiferte, wer zuerst etwas herausbringen würde. Nirgends konnte man etwas finden; denn das Hausgesinde des Galerius unterwarf niemand der Folterung. Dieser war selbst zur Stelle und drängte und ließ den Zorn des unbedachtsamen Greises nicht verlodern. Nach Verlauf von fünfzehn Tagen ließ Galerius abermals Feuer legen. Der Brand wurde rascher bemerkt, aber wieder trat kein S. 19 Anstifter zutage. Jetzt rüstete er sich mitten im Winter zur Abreise und stürzte noch am nämlichen Tage aus dem Hause mit der Beteuerung, er fliehe, weil er nicht lebendig verbrannt werden wolle.
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Römisches Martyrologium, 2. Okt.: "Zu Nikomedien das Andenken des hl. Eleutherius, Soldaten und Märtyrers, mit einer großen Zahl anderer. Als nämlich der Palast des Diokletian niederbrannte, wurden sie fälschlich dieses Verbrechens angeklagt und auf Befehl des grausamen Kaisers scharenweise getötet; die einen starben durchs Schwert, die anderen wurden verbrannt, die anderen ins Meer gestürzt.“ ↩