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Gegen die Heiden (BKV)
Nr. 27
Da aber, wie die Sache verlangt hat, zur Genüge dargethan ist, wie nichtig die Bildnisse seyen; so verlangt die Schicklichkeit, daß wir im weitern Verfolge auch Weniges und ohne alle Umschweife von den Opfern, von dem Todten und der Opferung der Thiere, von der Weinspendung, vom Weihrauch, wie von allem Anderen, was dieser Theil umfaßt, sagen: denn hier gerade seyd ihr gewohnt, uns die lärmendste Nachrede aufzuregen, uns Gottesläugner zu nennen, und was wir den Göttern durchaus nicht zuwenden, unter Todesstrafe von wilder Thiere Grausamkeit zu verlangen. Wir aber bekennen, dieß nicht aus Geringschätzung und Verachtung der Götter zu thun, sondern lediglich weil wir dafürhalten, Mächte solchen Namens verlangten nichts der Art, noch ließen sie sich durch die Begierden nach derlei Dingen fesseln.
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The Seven Books of Arnobius Against the Heathen
27.
now, however, because it has been proved and established that the supposed 1 terror which is said to flow out from the images is in reality vain, recourse has been had to the ordinances of laws, by which there might be a dread of punishment which should be most certain fixed in men's minds also, and a condemnation settled; to which these very images also owe it that they yet stand safe, and secured by some respect being yielded to them.
-
Lit., "opinion of." ↩