Vierter Artikel. Die 5trafe der Exkommunikation für die Schismatiker ist zulassig.
a.) Dies wird bestritten. Denn: I. Die Exkommunikation trennt den Menschen im höchsten Grade von der Teilnahme an den Sakramenten. Augustin aber sagt (I. c.): „Die Taufe kann man empfangen von einem Schismatiker.“ II. Die Gläubigen Christi sollen zurückführen jene, die zerstreut sind. Denn Ezechiel macht (34, 4.) den Vorwurf: „Was getrennt war, habt ihr nicht zurückgeführt; was verloren war, habt ihr nicht gesucht.“ Zulässiger aber wäre es, die Schismatiker zurückzuführen durch solche, die mit ihnen in Gemeinschaft stehen. Also muß man sie nicht der Kirchengemeinschaft berauben. III. Für die gleiche Sünde soll man nicht zweimal strafen, nach Nahum 1, 9. Für das Schisma aber werden manche mit zeitlichen Strafen belegt, nach causa 23, 9.; 5. c. Quali uos: „Die göttlichen und menschlichen Gesetze haben festgestellt, daß jene, welche von der kirchlichen Einheit getrennt sind und deren Frieden zerrütten, von der zeitlichen Gewalt bezwungen werden.“ Also gebührt da nicht noch dazu die Strafe der Exkommunikation. Auf der anderen Seite steht Num. 16. geschrieben: „Gehet hinweg von den Wohnungen der Gottlosen — welche ein Schisma gemacht haben — und berühret nicht, was ihnen gehört, damit ihr nicht in ihre Sünden verwickelt werdet.“
b) Ich antworte, „darin müsse jemand gestraft werden, worin er sündigt.“ (Sap. 11.) Der Schismatiker aber trennt sich zuerst von der Gemeinschaft der Kirche; und deshalb wird er mit der Exkommunikation bestraft. Dann verweigert er dem Haupte der Kirche den Gehorsam; und deshalb wird er, da er geistlicher Gewalt nicht sich unterwerfen will, mit Recht durch die zeitliche gezügelt.
c) I. Nur im Notfalle darf man von Schismatikern die Taufe empfangen. Denn besser ist es, dieses Leben mit dem Zeichen Christi zu verlassen, ob es von Heiden, Juden oder sonst von wem gespendet werde, wie ohne dieses Zeichen. II. Die Gemeinschaft mit Männern, die da heilsame Ermahnungen spenden können, ist durch die Exkommunikation nicht ausgeschlossen. Indessen bringt der Ausschluß von der Kirche selber viele zurück, die sich schämen, eine solche Strafe verdient zu haben. III. Die Strafen hier auf Erden sind heilsame Medizinen. Wenn die eine nicht hilft, dann muß man die andere gebrauchen. Hat aber die eine Strafe Erfolg, so darf man die andere nicht anwenden.
