Einundsechzigstes Kapitel. Über die Teile der Gerechtigkeit.
Nun müssen wir betrachten die Teile der Gerechtigkeit; und zwar zuerst die auf das Subjekt oder den Sitz der Gerechtigkeit, nämlich auf den Willen bezüglichen, die subjektiven, also die Tauschgerechtigkeit und die verteilende; — dann die integralen, welche den vollkommenen Akt der Gerechtigkeit zusammensetzen; — endlich die potentialen Teile oder die zur Gerechtigkeit hinzutretenden Tugenden. Und zwar werden wir zuerst diese Teile selbst behandeln und dann die entgegengesetzten Laster. Und weil die Wiedererstattung ein Akt der Tauschgerechtigkeit ist, so ist der erste Gegenstand der Erwägung der Unterschied zwischen der Tausch- und der verteilenden Gerechtigkeit; und der zweite die Wiedererstattung.
