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Werke Thomas von Aquin (1225-1274) Summa Theologiae Summe der Theologie
Secunda Pars Secundae Partis
Quaestio 73

Vierter Artikel. Der da ruhig und geduldig zuhört, wie ein anderer verkleinert, sündigt bisweilen schwer.

a) Da besteht keinerlei schwere Sünde. Denn: I. Der Mensch kann lobenswerterweise anhören jene, die ihn selber verkleinern; wie Gregor (hom. 9. sup. Ezech.) sagt: „Wie wir durch unsere Bemühungen die Zungen der verkleinernden nicht aufregen müssen, damit diese nicht verloren gehen; so müssen wir diese Zungen, sind sie einmal in Bewegung, mit Gleichmut tragen, damit unser Verdienst wachse.“ Also können wir auch die Verkleinerer der anderen mit Gleichmut hören; denn die Pflicht gegen die anderen ist nicht größer wie die gegen uns. II. Ekkli. 4. heißt es: „Widerspreche nicht dem Worte der Wahrheit.“ Manchmal aber sagt der verkleinernde die Wahrheit. III. Die Verkleinerung dient oft dem anderen zum Nutzen; also muß man sie nicht hindern. Denn so sagt Pius papa (append. ad cap. Oves. 6 Qq. 1.): „Bisweilen richtet sich die Verkleinerung gegen die Guten, damit jene, welche das Lob zu Hause oder die Schmeichelei der außenstehenden verwöhnt hat, die Verkleinerung verdemütige.“ Auf der anderen Seite sagt Hieronymus (ep. 2. ad Neopotian.) „Hüte dich, daß du nicht eine Zunge oder Ohren hast, die zu eifrig sint d. h. du sollst nicht selber verkleinern und nicht auf die verkleinernden hören.

b) Ich antworte, nach Röm. 1, 32. sind auch die zur Sünde Zustimmenden verdammenswert. Zustimmen zur Sünde aber kann man positiv und direkt, wenn man andere dazu verleitet oder ihnen hilft; indirekt wenn man sie in keiner Weise zurückhält, da man dies doch kann, und geschieht dies meist aus Menschenfurcht. Führt also jemand zum Verkleinern an oder reizt er den andere dazu, so sündigt er so, wie dieser und manchmal mehr; so daß Bernardus sagt: „Verkleinern oder einen verkleinernden hören; was da verdammen werter sei, weiß ich nicht!“ (2. de consid. 13.) Gefällt jemandem al die Verkleinerung nicht, sondern hört er zu aus einer gewissen Menschenfurcht oder aus Nachlässigkeit oder aus Achtung, so sündigt er zwar, aber minder wie der verkleinernde und zumeist läßlich. Nur wenn es seine Pflicht ist, den verkleinernden zurückzuweisen oder ihn zu strafen; oder infolge der Verkleinerung eine Gefahr droht, kann es auch Todsünde sein, den verkleinernden zuzuhören; sowie in allen den Fällen, wo die Wurzel davon, die Menschenfurcht, Sünde ist. (Kap. 19, Art. 3.)

c) I. Die Verkleinerung bedingt wesentlich die Abwesenheit desjenigen, welcher deren Gegenstand ist. Es kann nun jemand nur selber es hören, wenn er geschmäht wird. Er kann jedoch von anderen hören, wie er verkleinert worden ist. Und dann ist es ihm überlassen, Verringerung seines guten Namens ruhig zu tragen; wenn anders diese keine Gefahr für andere in sich birgt. Ruhig aber zu ertragen die Verkleinerungen, deren Gegenstand andere sind, ist nicht seinem Urteile lassen. Und widersteht er da nicht, so sündigt er; ebenso wie jener sündigt, der den Esel eines anderen unter seiner Last liegen sieht, ohne ihn erleichtern.I I. Nicht immer kann man dem Inhalte der Verkleinerungen wider sprechen. Man kann aber immer den verkleinernden tadeln, weil er dem Mufe eines anderen schadet; oder man kann durch seine äußere Haltung zeigen, daß man an den Worten kein Gefallen finde, nach krov. 23.: „Der Nordwind zerstreut die Regenwolken; das traurige Antlitz die Zunge, welche verkleinert.“ III. Der mit der Verkleinerung verbundene Nutzen entspricht nicht der Absicht des verkleinernden; sondern kommt von der Güte Gottes, der aus jedem Übel etwas Gutes herzuleiten versteht.

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