Dritter Artikel. Die Hingebung ist eine von den anderen verschiedene Tugend.
a) Dies scheint nicht. Denn: I. Jemandem Dienste leisten und ihn achten kommt von der Liebe. Also ist die Hingebung nichts Anderes wie Liebe. II. Gott ehren ist eigen der Religion. Die Hingebung oder Pietät schließt aber auch die Ehre Gott gegenüber in sich ein. Also ist sie eben Gottesverehrung oder Religion. III. Die Hingebung an das Vaterland ist offenbar dasselbe wie die qesetzliche Gerechtigkeit“, die auf das Gemeinbeste sich richtet. Also ist die Pietät keine besondere Tugend. Auf der anderen Seite steht die Stelle bei Cicero 2. Invent.
b) Ich antworte, wo ein specieller Charakter des Geschuldeten sich findet einer gewissen Person gegenüber, da finde sich auch eine specielleTugend, die eine Untergattung der Gerechtigkeit ist. Nun wird jemandem etwas Besonderes, Specielles geschuldet, weil er der Natur nach Princip für das Sein und Thun eines anderen ist. Und diesen besonderen Charakter des Geschuldeten berücksichtigt die Hingebung; indem sie den Eltern und dem Vaterlande, die auf dieses Princip Bezug nehmen, Ehren und Dienstleistungen erweist. Also ist die Hingebung eine eigene besondere Tugend.
c) I. Wie die Tugend der Religion ein Bekenntnis nach außen hin des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe ist, wodurch wir auf Gott in erster Linie bezogen werden; so ist die Hingebung ein gewisses äußeres Bekenntnis der Liebe zu Eltern und Vaterland. II. Gott ist ein weit höheres Princip des Seins und Thuns, wie der Vater und das Vaterland. Also gebührt uns eine eigene Tugend, welche die Ihm zu erweisende Ehrfurcht regelt; während die Hingebung den Eltern und dem Vaterlande gegenüber die gebührende Ehrfurcht erweist. Was aber den Kreaturen eigen ist wird mit einem gewissen Übermaße auf Gott übertragen (Dionys. l. de div. nom.) und somit wird gemäß einem gewissen Übermaße und in hervorragender Weise der Kult Gottes „Hingebung“, pietas, genannt, wie wir ja zu Gott auch sagen: „Unser Vater.“ III. Die Pietät erstreckt sich auf das Vaterland, weil dieses für uns gewisses Princip des Seins ist; die gesetzliche Gerechtigkeit geht auf das Vaterland, weil dieses ein Gut und somit das Gemeinbeste ein allgemeiner Zweck ist.
