Hundertvierundachtzigstes Kapitel. Über den Stand der Vollkommenheit im allgemeinen
Über den Stand der Vollkommenheit im allgemeinen ist jetzt zu handeln. Denn die Betrachtung der Ämter gehört den Gesetzgebern; zumal aber die heiligen Dienstleistungen auf den verschiedenen Rangstufen gehören in den dritten Teil, wo über die Sakramente gehandelt werden wird.