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Œuvres Thomas d'Aquin (1225-1274) Summe der Theologie
Tertia Pars
Quaestio 3

Zweiter Artikel. Die göttliche Natur als Princip des Annehrnens.

a) Der göttlichen Natur kommt es nicht zu, anzunehmen. Denn: I. „Annehmen“ heißt gleichsam: „An-sich-nehmen“. Die göttliche Natur hat aber nicht an sich genommen die menschliche Natur; denn die Einigung hat sich vollzogen in der Person, nicht in der Natur. II. Die göttliche Natur ist gemeinsam den drei Personen. Kommt es also der göttlichen Natur zu, anzunehmen; so hat der Vater ebensogut die menschliche Natur angenommen wie der Sohn; was falsch ist. III. „Annehmen“ bedeutet: Thätigsein, Handeln; was dem Charakter der Person entspricht, welche das principium quod agens ist. Also komrnk es nicht der göttlichen Natur zu, die menschliche anzunehmen. Aus der anderen Seite schreibt Augustin (de fide ad Petr. 2.): „Jene Natur, die immer gezeugt bleibt vom Vater“, d. i. die durch ewige Zeugung vom Vater her empfangen worden ist, „hat unsere Natur ohne Sünde von der Mutter angenommen.“

b) Ich antworte, im Worte „Annehmen“ liege 1. das Princip der Thätigkeit; und danach kommt es der göttlichen Natur zu, Princip des Annehmens zu sein, weil durch ihre Kraft die menschliche Natur angenommen worden; — 2. der Abschlußpunkt der Thätigkeit; und danach kommt es nicht mit Rücksicht auf sie selbst der göttlichen Natur zu anzunehmen, sondern unter dem Gesichtspunkte der Person, in welcher sie sich findet. Und deshalb gilt es hauptsächlich und im eigentlichsten Sinne von der Person, daß sie annehme; in zweiter Linie aber und mittelbar kann es auch von der Natur gelten, daß sie annehme eine andere Natur zu der Person, in der sie ist. In dieser Weise wird von einer fleischgewordenen göttlichen Natur gesprochen; nicht als ob dieselbe in Fleisch verwandelt worden wäre, sondern weil durch ihre Kraft der Sohn Gottes Fleisch angenommen hat. Deshalb sagt Damascenus (3. de orth. fide 6.): „Wir sprechen von der fleischgewordenen göttlichen Natur nach dem seligen Athanasius und Cyrillus.

c) I. Das Wörtchen „Sich“ bezieht sich zurück und geht somit auf den nämlichen Fürsichbestehenden, das nämliche suppositum. Die göttliche Natur aber ist nicht durch ein eigenes Fürsichbestehen oder suppositum verschieden von der Person des „Wortes“. Insoweit also die göttliche Natur die menschliche annimmt zur Einheit mit der Person des „Wortes“, nimmt sie selber diese Natur an. Obgleich nun der Vater die menschliche Natur annimmt zur Einheit mit der Person des „Wortes“, so nimmt Er sie trotzdem nicht an Sich selber; weil das Fürsichbestehen des Vaters nicht das gleiche ist wie das des Sohnes. Und danach kann man nicht sagen, der Vater habe die menschliche Natur angenommen. II. Was der göttlichen Natur an sich zukömmt, wie die Güte, Weisheit etc., das kommt den drei Personen zu. „Annehmen“ aber kommt ihr nur zu, insoweit sie in der Person des „Wortes“ ist. Also kommt dies nur dieser Person zu. III. In Gott ist das Nämliche, was handelt und wodurch Er handelt; weil in Ihm dasselbe ist, daß Er ist und wodurch Er ist. Also die göttliche Natur ist das, wodurch Gott handelt; und ist Gott selbst, der handelt.

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