Zweiter Artikel. Das Sitzen zur Rechten kommt Christo als Gott zu.
a) Dem wird widersprochen. Denn: I. Christus als Gott ist die Rechte des Vaters; also sitzt Er nicht zu seiner Rechten. II. Markus sagt: „Nachdem Christus in den Himmel aufgenommen, sitzt Er zur Rechten des Vaters.“ Nicht aber nach seiner Gottheit wurde Er aufgenommen. III. Christus als Gott ist gleich dem Vater und dem Sohne. Also würde dann der heilige Geist sitzen zur Rechten des Vaters und des Sohnes; und der Vater säße zur Rechten des Sohnes und des heiligen Geistes; was Alles unzulässig ist. Auf der anderen Seite ist nach Damascenus „die Rechte des Vaters die Herrlichkeit und Ehre der Gottheit“, in welcher vor aller Zeit der Sohn Gottes war als Gott und der gleichen Substanz mit dem Vater.
b) Ich antworte, unter der „Rechten“ werde dreierlei verstanden: 1. „Die Herrlichkeit und Ehre Gottes“ (Damasc.); 2. „die Seligkeit des Vaters“ (Aug.); 3. „die richterliche Gewalt“ (Aug.). Das „Sitzen“ aber bedeutet Wohnen oder die königliche oder richterliche Gewalt. Sitzen also zur Rechten des Vaters heißt nichts Anderes als daß der Sohn zugleich mit dem Vater die Ehre, die Herrlichkeit und die Seligkeit der Gottheit hat; und ebenso die königliche und richterliche Gewalt und zwar in unveränderlicher, unvergänglicher Weise. Dies kommt aber dem Sohne zu als Gott. Also Christus sitzt offenbar als Gott zur Rechten des Vaters, so freilich daß dieses „zur“ allein den Unterschied in der Person in sich begreift und im Ursprünge; nicht aber einen Unterschied in der Natur oder Würde.
c) I. Der Sohn Gottes wird in zugeeigneter, appropriierter Weise „Rechte des Vaters“ genannt, wie Er ebenso „die Kraft des Vaters“ heißt. Die Rechte des Vaters an sich, in den angegebenen drei Bedeutungen, ist etwas den drei Personen Gemeinsames. II. Christus als Mensch ist aufgenommen zur Teilnahme an der göttlichen Ehre, welche im bezeichneten Sitzen ausgedrückt erscheint. Diese Ehre selber gebührt Ihm, insoweit Er Gott ist, auf Grund seines wesensgleichen Ausgehens vom Vater. III. In keiner Weise kann gesagt werden, der Vater sitze zur Rechten des Sohnes und des heiligen Geistes; weil wohl der Sohn und der heilige Geist ihren Ursprung haben vom Vater, aber nicht umgekehrt. Vom heiligen Geiste aber kann man sagen, Er sitze (im eben ausgedrückten Sinnc) zur Rechten des Vaters oder des Sohnes; obwohl dies zugeeignet wird dem Sohne, dem man ja auch appropriiert oder zueignet die Gleichheit,nach Augustin (I. de doctr. christ. 5.): „Im Vater ist die Einheit, im Sohne die Gleichheit, im heiligen Geiste das Band der Einheit und Gleichheit.“
