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Werke Theresia von Jesu (1515-1582) Visitationsverfahren

14.

Der Obere gestatte nicht, daß die Klöster übermäßig groß erbaut werden oder daß man wegen eines Baues oder einer Erweiterung des Gebäudes Schulden mache, wenn keine dringende Notwendigkeit vorhanden ist! Darum wird es nötig sein, zu verordnen, daß kein Bau unternommen werden dürfe, ohne daß es dem Oberen angezeigt und nachgewiesen werde, aus welchen Mitteln er hergestellt werden soll, damit jener nach Erwägung der Sachlage die Erlaubnis gebe oder verweigere. Dies ist jedoch nicht von Kleinigkeiten zu verstehen, die keinen großen Schaden bringen können; ich will nur sagen, es sei besser, man leide in einem nicht ganz entsprechenden Hause Ungemach, als daß die Nonnen (in einem bequemen Hause) beunruhigt sind, durch Schuldenmachen ein schlechtes Beispiel geben und nichts zu essen haben.

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