29.
Der Visitator muß sich ferner erkundigen, ob nicht etwa die Priorin den Schwestern in mündlichen Gebeten oder in Bußwerken mehr auferlegt, als sie zu vollbringen verpflichtet sind. Es könnte da eine jede nach ihrem Belieben Dinge verlangen und die Nonnen so sehr damit überbürden, daß sie ihre Gesundheit einbüßten und das nicht mehr leisten könnten, wozu sie ohnehin schon verpflichtet sind. Dies ist jedoch nicht von einem oder dem anderen Tage zu verstehen, an dem ein besonderes Anliegen es erheischt. Aber es könnten manche Priorinnen so unverständig sein und, wie es zu geschehen pflegt, aus dergleichen außerordentlichen Übungen eine Gewohnheit machen. Die Nonnen würden da nichts zu sagen wagen in der Meinung, als nicht vollkommen ergeben zu erscheinen, und es schickt sich auch nicht, mit jemand anderem davon zu sprechen als mit den Oberen.
