a) Aus dem Pontificalbuche.
Ausser der schon oben angeführten Verordnung schreibt das Pontificalbuch dem Papste Eutychian noch folgende zu: Welcher Gläubige auch immer einen Märtyrer begrabt, dürfe S. 481 ihn durchaus nicht ohne Dalmatik oder purpurirtes Colobium[^1066]begraben.[^1067]