c) In der Sammlung von 5 Büchern.[^476]
Kein Priester darf ein Geschenk oder irgend einen zeitlichen Vortheil, ja geistlichen[^477]Verlust von irgendeinem öffentlichen Sünder oder Blutschänder empfangen, damit er uns oder unseren Dienern dessen Sünde verschweige, noch sich weigern, die Sünde welcher Person immer, diese möge seiner Verwandtschaft oder Freundschaft angehören, oder unseren Dienern bekannt zu geben, obwohl er an fremden Sünden Theil hat, noch irgend eine Gunst oder Geschenk von einem Büßer annehmen, damit er den Büßer, obwohl er minder würdig ist, zur Wiederaufnahme bringe und ihm das Zeugniß der Wiederaufnahme gebe und aus irgend einer Feindseligkeit einen würdigeren Büßer von der Wiederaufnahme zurückweise; denn das wäre Simonie und vor Gott und guten Menschen verabscheuungswürdig.