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Werke Irenäus von Lyon (130-202) Contra Haereses Gegen die Häresien (BKV)
Viertes Buch
30. Kapitel: Weshalb das jüdische Volk die ägyptischen Schätze mitnahm

2.

Außerdem stand das Volk bei den Ägyptern unter der schlimmsten Knechtschaft, wie die Schrift sagt: „Und Gewalt übten die Ägypter gegen die Söhne Israels und machten ihnen mit harten Arbeiten in Lehm und Backstein und all den Arbeiten, die sie auf den Feldern zu leisten hatten, das Leben zum Überdruß. Mit all diesen Arbeiten drückten sie sie gewaltsam“1 . Und sie bauten ihnen befestigte Städte mit vieler Mühe und vermehrten ihre Habe viele Jahre durch allerlei Frondienst; aber jene waren nicht nur undankbar gegen sie, sondern wollten sie alle vertilgen. Was war also Unrechtes dabei, wenn sie von vielem weniges nahmen? Sie hätten, wenn sie ihnen nicht gedient hätten, vielen Besitz haben und reich abziehen können; sie zogen aber arm von dannen mit ganz kleinem Lohn für große Arbeit. Wenn ein freier Mann von einem mit Gewalt fortgeführt würde, ihm viele Jahre diente und sein Vermögen vermehrte, alsdann einen kleinen Vorteil gewänne und fortgehen würde scheinbar mit fremdem Eigentum, in Wahrheit aber nur mit kleinem Lohn für seine vielen Arbeiten und Anstrengungen, und ihm dies von jemand als Unrecht ausgelegt würde, so wird noch ungerechter der Richter erscheinen, als der, welcher mit Gewalt in die Knechtschaft gebracht war. Ganz von der gleichen Art sind auch jene, welche dem Volke es S. 421anrechnen, daß es weniges von vielem nahm, jenen aber es nicht anrechnen, daß sie für die Wohltat ihrer Vorfahren ganz undankbar waren und sie sogar in die schwerste Knechtschaft brachten und den größten Nutzen aus ihnen zogen. Jene sollen unrecht gehandelt haben, wenn sie umgeprägtes Gold und Silber in wenigen Gefäßen, wie gesagt, mit sich nahmen; sie selbst aber — die Wahrheit nämlich muß man sagen, auch wenn sie einem lächerlich erscheint — glauben recht zu tun, wenn sie das mit fremder Mühe geprägte Gold, Silber oder Erz mit der Inschrift und dem Bildnis des Kaisers in ihren Gürteln bei sich tragen.


  1. Ex. 1,13 f. ↩

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