7.
Wenn wir aber unsern Schuldnern gegenüber nicht Geduld üben wollen, so wird es uns ebenso wie jenem ergehen, „der seinem Mitknechte die hundert Denare“ nicht erließ, und den der Herr nach dem Gleichnis im Evangelium1 einkerkern läßt, um das, was er ihm vorher erlassen hatte2, einzufordern mit den Worten: „Du böser und fauler Knecht“, „mußtest du dich nicht deines Mitknechtes erbarmen, wie auch ich mich deiner erbarmt habe?“ Werft ihn „ins Gefängnis“, „bis er seine ganze Schuld bezahle3“. Der Herr fügt noch diese Worte hinzu: „So wird auch euch der himmlische Vater tun, wenn ihr nicht vergebet, ein jeder seinem Bruder, von Herzen4.“ Erklären freilich die, welche an uns gesündigt haben, dass sie „Reue empfänden“, so ist ihnen „zu vergeben5“, auch wenn unser S. 116 Schuldner dies öfter beansprucht. „Denn wenn dein Bruder“, sagt die Schrift, „siebenmal des Tages gegen dich fehlt und siebenmal umkehrt und spricht: ich bereue, so sollst du ihm vergeben6.“ Nicht wir aber sind hart gegen die nicht bereuenden (Brüder), sondern gegen sich selbst sind solche bösgesinnt; denn „wer Zucht von sich abweist, haßt sich selbst7.“ Nur muß man auch in solchen Fällen auf jede Weise die Heilung dessen erstreben, der so ganz und gar verdreht ist, dass er nicht einmal sein eigenes Elend bemerkt, und an einer Trunkenheit leidet, die verderblicher ist, als „die vom Wein8“, nämlich an der, die von der Finsternis der Schlechtigkeit herrührt.