1.
Nun ist auch noch über die Himmelsrichtung, nach welcher man beim Beten hinsehen soll, einiges wenige zu sagen. Da es vier Himmelsrichtungen gibt, die nach Norden und Süden und die nach Untergang und Aufgang (der Sonne), wer möchte da nicht ohne weiteres zugestehen, die Richtung nach Sonnenaufgang zeige offenbar an, dass man dorthin symbolisch sich neigend, wie wenn die Seele hinschaue zu dem „Aufgang des wahren Lichtes1“, die Gebete verrichten müsse? Wenn aber jemand lieber an der Türöffnung seine Anliegen (vor Gott) bringen will, nach welcher Himmelsrichtung auch immer seine Haustür sich öffnet, mit der Begründung, dass der Blick zum Himmel etwas viel Einladenderes habe als das Hinschauen zu der Wand, wenn nämlich die östliche Seite des Hauses zufällig keine Öffnung hat, so ist ihm zu antworten: da anordnungsgemäß die Wohnungen der Menschen sich nach dieser oder jener Himmelsrichtung öffnen, naturgemäß aber der Osten den Vorzug vor den übrigen Himmelsrichtungen hat, so ist das Naturgemäße über das Anordnungsgemäße zu stellen. Aber wird nicht2 auch einer, der im Freien beten will, nach dieser Erwägung mehr gegen Osten als gegen Westen gewendet beten? Wenn nun dort nach vernünftigem Grund der Osten vorzuziehen ist, warum soll man nicht überall so verfahren? Hierüber sei so viel (gesagt).