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Werke Kirchenordnungen Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Viertes Buch: Von den Waisen.

14. Von der Jungfräulichkeit.

Was die Jungfräulichkeit betrifft, so haben wir kein Gebot empfangen, sondern überlassen sie als Gegenstand des Gelübdes (ὡς εὐχήν) dem Entschluß derer, die sie frei wählen: jedoch legen wir ihnen ans Herz, nicht leichtfertig ein Gelübde zu machen, denn Salomon sagt: „Viel besser ist, nicht geloben, als geloben und das Versprochene nicht halten.”1 Die Jungfrau soll heilig sein an Leib und Geist2 als Tempel Gottes, als Haus Christi, als Wohnung des hl. Geistes. Hat sie Jungfräulichkeit gelobt, so müssen ihre Werte dem gemachten Gelübde entsprechen, damit man daraus erkenne, daß sie ihr ernstlich gemeintes Gelübde übernommen, nicht um der Ehe ihre Verachtung zu bezeu- S. 141 gen, sondern um Frömmigkeit zu betätigen. Sie sei nicht unflat, laufe nicht zur Unzeit umher, sei nicht wankelmüthig, vielmehr ernst,enthaltsam, nüchtern, keusch, fliehe die Gesellschaft der Menge, namentlich die der Ausgelassenen.


  1. Pred. 5, 4. ↩

  2. I. Kor. 7, 34. ↩

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