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Werke Kirchenordnungen Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Zweites Buch: Von dem Klerus.

10. Der Bischof, welcher ohne hinreichenden Grund des Sünders schont, ist nicht schuldlos.

Wer über alles Dieß hinweggeht und dem Schuldigen die Strafe vorschnell nachläßt, wie Saul dem Agag und Heli seinen S. 41 Söhnen, die auf den Herrn nicht achteten,1 — Dieser entweiht sowohl seine eigene Würde als auch die Kirche Gottes in seinem Bezirke. Dieses Verfahren ist also ungerecht vor Gott und den frommen Menschen, weil es vielen Neophyten und Katechumenen, ebenso auch der Jugend beiderlei Geschlechts zum Ärgernisse dient. Einen solchen Bischof erwartet das Weh und der Mühlstein am Halse und die Tiefe des Meeres,2 denn all' Das hat er verschuldet. Denn die, welche ihren kirchlichen Obern im Urtheil so nachlässig und ungerecht sehen, werden mit sich selbst in Kampf kommen, in dieselbe Sünde fallen und nothwendiger Weise mit ihm zu Grunde gehen, gleichwie mit Jeroboam sein Volk3 und mit Kore seine Genossen4 umkamen. Wenn aber der Sünder am Bischof und an den Diakonen keinen Makel der Sünde wahrnimmt und die ganze Heerde tadellos leben sieht, so werden seine Gewissensbisse ihn nicht keck die Kirche betreten lassen; wenn er aber der Stimme des Gewissens kein Gehör schenkt und die Kirche betritt, wird er allsogleich überführt und gestraft werden, sowie Oza, als er seine Hand nach der Lade ausstreckte, um sie zu halten,5 oder wie Achan wegen des Diebstahls6 oder wie Giezi wegen der Geschenke Naamans.7 Ein solcher Sünder wird vom Hirten ermahnt und zur Buße angeleitet werden, und wenn er trotz eifrigen Suchens weder am Bischof, noch an dem ihm untergebenen Volke eine Makel findet, wird er beschämt und zerknirschten Herzens Thränen vergießend und innern Frieden verspürend von dannen gehen. Die Heerde wird unversehrt bleiben, er aber wird im Angesichte Gottes weinen, für seine Sünden Buße thun und auf Gott seine Hoffnung setzen. Die ganze Heerde, wenn sie seine Thränen sieht, wird die Einsicht gewinnen, S. 42 daß der Sünder durch Buße vom Verderben gerettet wird.


  1. I. Kön. 2. ↩

  2. Matth. 18, 6. ↩

  3. III. Kön. 12. ↩

  4. Num. 16. ↩

  5. III. Kön. 6. ↩

  6. Jos. 7. ↩

  7. IV. Kön. 5. ↩

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