21. Canon. Über die tägliche Zusammenkunft der Priester und des Volkes in der Kirche.
Täglich sollen sich die Priester, Subdiakonen, Lektoren und das ganze Volk zur Zeit des Hahnenrufes in der Kirche versammeln und dem Gebete, dem Psalmgesange und der Lesung der Schriften mit Gebeten obliegen nach der Vorschrift des Apostels: „Bis ich komme, halte an der Lesung.“1 Die Kleriker aber, welche, ohne von einer Krankheit oder Reise verhindert zu sein, zu kommen vernachlässigen, sollen S. 29 ausgeschieden werden. Was übrigens die Kranken angeht, so besteht für sie die beste Medicin darin, daß sie die Kirche besuchen, um zu beten, mit Ausnahme dessen, der an einer gefährlichen Krankheit leidet; ein solcher soll täglich von den Klerikern besucht und über ihn an den Bischof berichtet werden.
1. Timoth. 4, 13. ↩
