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Werke Hippolytus von Rom (170-235) Canones Hippolyti Canones (BKV)

24. Canon. Über den Krankenbesuch des Bischofs. Die Kranken, welche ein Haus haben, sollen dahin zurückkehren, wenn sie in der Kirche ihre Gebete verrichtet haben.

Ein Diakon begleite zu jeder Zeit den Bischof und zeige ihm die einzelnen Kranken an. Denn es ist etwas Großes (ein großer Trost) für den Kranken, wenn er von den Vornehmsten unter den Priestern besucht wird. (Nicht selten) erholt er sich von der Krankheit, wenn der Bischof zu ihm kommt, besonders, wenn er über ihn betet: hat doch der Schatten des Petrus Kranke geheilt.1

Sind aber seine Kräfte schon so erschöpft, daß der letzte Tag bevorsteht, so sollen die Kranken nicht hinausgetragen werden, um auf dem Kirchhof zu schlafen, sondern bei den Armen. Wird aber Jemand krank, der ein eigenes Haus S. 31 hat, so soll er nicht in die Kirche hinübergeschafft werden, sondern er soll nur in der Kirche beten, dann in sein Haus zurückkehren.


  1. Apostg. 5, 15. Auffallend könnte erscheinen, daß an diesem so passenden Orte der Krankensalbung, Jak. 5, 14, 15, nicht gedacht wird. ↩

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Canones (BKV)
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Einleitung Canones Hippolyti

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