2. Kap. Die Pflichten gegen Leben und Eigentum des Nächsten.
1. Das zweite Gebot der Lehre aber (heißt): 2. „Du sollst nicht töten, du sollst nicht ehebrechen“, du sollst nicht Knaben schänden, du sollst nicht Unzucht treiben, „du sollst nicht stehlen“1, du sollst nicht Zauberei treiben, du sollst nicht Gift mischen, du sollst nicht das Kind durch Abtreiben umbringen und das Neugeborene nicht töten, „du sollst nicht begehren nach deines Nächsten Gut“2. 3. „Du sollst keinen Meineid schwören, kein falsches Zeugnis geben“3, du sollst Schlimmes nicht nachreden, du sollst Böses nicht nachtragen. 4. Du sollst nicht doppelsinnig noch doppelzüngig sein; die Doppelzüngigkeit ist nämlich ein Fallstrick zum Tode. 5. Deine Rede sei nicht lügnerisch, nicht leer, sie sei inhaltsreich durch (die) Tat. 6. Du sollst nicht habgierig sein, nicht auf Raub bedacht, nicht verschlagen, nicht boshaft, nicht hoffärtig. Du sollst keine schlimmen Pläne schmieden wider deinen Nächsten. 7. Du sollst niemand hassen, sondern die einen zurechtweisen, [mit anderen Mitleid haben,] für andere beten, wieder andere lieben mehr als deine Seele.