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Werke Basilius von Cäsarea (330-379) Asceticon I (parvum) / Regulae fusius tractatae Fünfundfünfzig ausführliche Regeln in Frage und Antworten (BKV)
Die fünfundfünfzig ausführlichen Regeln in Form von Frage und Antwort
XIV.

Antwort

[Forts. v. S. 85 ]

Jeder, der in die Bruderschaft aufgenommen wurde, nachher aber sein Gelübde bricht, muß so angesehen werden, wie Einer, der gegen Gott gesündigt hat, vor und in dem er das Gelübde gemacht hatte. „Wenn aber Jemand,“ heißt es, „wider Gott sündigt, wer soll für ihn beten?“1 Denn wer sich Gott geweiht hat, dann aber zu einer andern Lebensweise überging, Der ist ein Kirchenräuber geworden, denn er hat sich selbst gestohlen und die Gott geweihte Gabe geraubt. Diesem darf man die Thür der Brüder nicht mehr öffnen, selbst wenn er nur für kurze Zeit ein Obdach begehrte. Denn die Verordnung des Apostels befiehlt uns klar und deutlich, uns von jedem Unredlichen zu entfernen und mit ihm keine Gemeinschaft zu haben, damit er zu sich selbst komme.2


  1. I. Kön. 2, 25 [= 1 Samuel]. ↩

  2. II. Thess. 3, 14. ↩

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Fünfundfünfzig ausführliche Regeln in Frage und Antworten (BKV)

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