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Werke Basilius von Cäsarea (330-379) Epistulae Ausgewählte Briefe (BKV)
LIII. (Mauriner-Ausgabe Nr. 160) An Diodor

2.

[Forts. v. S. 177 ] Erstens können wir, was doch in solchen Fragen das Wichtigste ist, die bei uns maßgebliche Sitte entgegenhalten, die Gesetzeskraft hat, weil wir die Normen von heiligen Männern übernommen haben. Diese Sitte ist nun folgende: Ist jemand, von der unreinen Leidenschaft einmal erfaßt, auf eine ungesetzliche Verbindung mit zwei Schwestern verfallen, so wird das für keine Ehe gehalten, und solche (Gatten) werden zum Gottesdienst überhaupt nicht eher zugelassen, als bis sie sich voneinander getrennt haben. Wäre daher auch nichts anderes zu sagen, die Sitte allein schon wäre genug Wächterin des Guten. Weil aber der Schreiber des Briefes durch einen trügerischen Beweis ein solches Unheil zur Lebenspraxis machen wollte, so dürfen auch wir auf vernünftige Erwägungen als Beweismittel nicht verzichten, obschon in einfach liegenden Fällen die allgemeine Anschauung mehr gilt als der Vernunftbeweis.

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Ausgewählte Briefe (BKV)

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