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Werke Gregor von Nazianz (329-390) Orationes XLV Reden (BKV)
IV. Rede

42.

[Forts. v. S. 95 ] Wozu streite ich noch für eine Sache, welche sich vollständig zu meinen Gunsten entschieden hat? Denn wenn der, welcher das Vertrauen schenkte, ein Verbrecher wäre, muß es nicht noch mehr der sein, dem das Vertrauen geschenkt wurde? Und wenn der, welcher den Charakter nicht durchschaut, schuldig gesprochen werden muß, wer ist denn dann des Vergehens selbst zu beschuldigen? Wahrlich, die Sünde ist unberechenbar, und die Verbrecher lassen sich nicht bessern. Das, was gerechterweise Julian hätte zur Einsicht bringen und den Brand der Leidenschaft hätte ersticken sollen, entfachte ja noch mehr seinen Haß und weckte das Verlangen, sich an dem zu rächen, der sein Wohltäter war.

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