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Werke Gregor von Nazianz (329-390) Orationes XLV Reden (BKV)
II. Rede

69.

[Forts. v. S. 43 ] Doch wozu soll ich alte Zeugnisse erwähnen? Wenn sich einer nach den Regeln und Vorschriften Pauli richtet, welche er über Bischöfe und Priester erlassen hat, daß sie nämlich nüchtern und besonnen seien, nicht dem Trunke ergeben, nicht streitsüchtig, aber gelehrig, tadellos in allem, unangreifbar für die Bösen1, wird er da nicht vieles finden, was von der geraden Linie dieser Vorschriften abweicht? Wozu soll ich die Vorschriften erwähnen, welche Jesus seinen Jüngern gab, als er sie aussandte zu predigen? Der Hauptinhalt derselben ― um nicht auf Einzelheiten einzugehen ― ist, sie sollen so tugendhaft, so bescheiden und genügsam und, um es kurz zu sagen, so himmlisch sein, daß das Evangelium ebensosehr durch seine Wahrheit wie durch ihren Wandel wachse und gedeihe.


  1. Vgl. 1 Tim. 3, 2 f. Tit. 1, 7. 9. ↩

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