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Kirchliche Hierarchie (BKV)
§ 7.
1) Rückblick: Der dreifache Stand der Bischöfe, Priester und Diakone und die entsprechende dreifache Tätigkeit des Vollendens, Erleuchtens und Reinigens. 2) Ein fundamentales Gesetz: Die höheren Ordnungen schließen auch das Wissen und die Gewalt der niedern in sich ein, aber nicht umgekehrt. 3) In dieser bestimmten, wohlabgestuften Tätigkeit zeigt sich ein Abbild der wohlgeordneten göttlichen Wirksamkeit, welche auch über diese drei Stufen der Reinigung, Erleuchtung und Vollendung hinauf in die Herzen eindringt. 3) Übergang zum Ordinationsritus der drei priesterlichen Stände.
Wir haben nunmehr gezeigt, daß der Stand der Hierarchen die vollendende Gewalt und Wirksamkeit, der Stand der Priester die Gewalt zu erleuchten hat und tatsächlich erleuchtet, der Stand der Liturgen die Gewalt zu reinigen und auszusondern besitzt. Natürlich vermag der Stand der Hierarchen nicht bloß zu vollenden, sondern auch zu erleuchten und zu reinigen, und die Gewalt der Priester schließt mit der Kraft zu erleuchten auch die Fähigkeit zu reinigen in sich. Denn die niedern Stände sind nicht im Stande, in die höhern überzugehen, abgesehen davon, daß es nicht einmal ohne Frevel für sie abginge, wenn sie sich zu einer solchen Anmaßung verstiegen. Die göttlicheren Gewalten dagegen kennen nebst der eigenen Wissenschaft auch das heilige Wissen, das den ihrem Range untergeordneten Ständen eignet.
Geichwohl sind die Ordnungen des Priestertums, als Abbilder der göttlichen Tätigkeiten, sofern sie nämlich die abgestuften Erleuchtungen der wohlgeordneten und unvermengbaren Reihenfolge der göttlichen Tätigkeiten (Wirkungsweisen) an sich zum Ausdruck brin- S. 172 gen, durch hierarchische Unterscheidungen in die ersten, mittleren und letzten heiligen Tätigkeiten und Stände geordnet und offenbaren dadurch, wie gesagt, an sich selbst die unverwirrbare Ordnung der göttlichen Tätigkeiten. Denn da die Urgottheit die Geister, in welche sie eingeht, zuerst reinigt, dann erleuchtet und endlich die Erleuchteten zu einer göttlichen Endvollkommenheit vollendet, so teilt sich naturgemäß die Hierarchie als Abbild des Göttlichen in gesonderte Stände und Gewalten und gibt dadurch deutlich zu erkennen, daß die urgöttlichen Wirkungsweisen in allheiligsten und unvermengbaren Stufen festbegründet und unvermischt bestehen.
Da wir aber nun die Stände der Priesterschaft und ihre zugewiesenen Gebiete, ihre Gewalten und Tätigkeiten nach Möglichkeit besprochen haben, so wollen wir auch ihre heiligsten Weihen, soweit wir dazu im Stande sind, ins Auge fassen.
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Kirchliche Hierarchie (Edith Stein)
§ 7.
Es ist also gezeigt worden, daß der Stand der Bischöfe die Kraft hat zu vollenden und wirksam vollendet, der Priesterstand die Kraft hat zu erleuchten und erleuchtet; daß der Dienerstand die Fähigkeit erhält zu reinigen und auszuscheiden. Natürlich hat der Bischofsstand nicht nur die Kraft zu vollenden, sondern auch zu erleuchten und zu reinigen, die priesterliche Gewalt nicht nur die Fähigkeit zu erleuchten, sondern auch zu reinigen.
Keineswegs nämlich können die Niederen auf die Amtsleistungen der Höheren übergreifen; darum wäre es unrecht, wenn sie sich zu solcher Anmaßung vorwagen wollten. Die göttlicheren Kräfte aber enthalten in ihrer Vollkommenheit außer ihren eigenen Fähigkeiten auch die heiligen Kenntnisse der niederen. Da nun die kirchlichen Stände Abbilder göttlicher Wirkungsweisen sind und die wohlgeordneten Erleuchtungen der schön gegliederten Ordnung des göttlichen Wirkens in sich zur Anschauung bringen, sind sie in erste, mittlere und letzte heilige Dienstleistungen und Klassen in der hierarchischen Gliederung eingeteilt; so bringen sie, wie gesagt, die Ordnung und Gliederung des göttlichen Wirkens in sich zur Darstellung. Da nämlich jene höchste Gottheit die Herzen derer, denen sie sich zu erkennen gibt, erst reinigt, dann erleuchtet und nach der Erleuchtung schließlich zur gottähnlichen Vollkommenheit führt, so gliedert sich mit Recht der heilige Stand, dem die göttlichen Sinnbilder anvertraut sind, in verschiedene Stände und Kräfte; so zeigt er deutlich, daß die vorzüglichen göttlichen Wirkungsweisen in den heiligsten und reinsten Ordnungen fest und wohlunterschieden ihren Platz haben. Da wir nun aber die Ordnungen und Aufgaben der Priester, ihre Kräfte und Leistungen, so gut wir konnten, dargelegt haben, wollen wir nun auch ihre Weihen nach Vermögen betrachten.