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Werke Dionysius Areopagita, ps. (520) De ecclesiastica hierarchia

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Kirchliche Hierarchie (Edith Stein)

§ 3.

Die Handauflegung des Bischofs bezeichnet den hierarchischen Schutz, womit er sie, wie heilige Söhne, mit väterlicher Liebe behütet, ihnen die Verfassung und Kraft des heiligen Standes mitteilt und feindliche Mächte weit von ihnen wegtreibt; zugleich lehrt sie, daß die so Geweihten alle heiligen Amtsleistungen ihres Standes auf sich nehmen, und das wie unter Gottes Leitung, den sie als Führer haben bei allem, was zu ihrem Wirken gehört.

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Kirchliche Hierarchie (BKV)

§ 3.

Die mystische Bedeutung der Handauflegung durch den Bischof lehrt erstens, daß die Ordinierten unter Gottes Schutz und Fürsorge stehen, zweitens, daß sie in ihrer priesterlichen Wirksamkeit gehorsam der Leitung Gottes folgen müssen.

Die Auflegung der Hand des Hierarchen zeigt einerseits den Schutz des Weiheurhebers (Gottes), unter welchem die Geweihten als heilige Söhne väterlich geliebt wandeln, ein Schutz, der ihnen selbst priesterliche Tugenden und Gewalten verleiht, die feindlichen Mächte dagegen von ihnen verscheucht. Andrerseits lehrt auch diese Zeremonie die Geweihten, alle priesterliche Tätigkeit gleichsam unmittelbar unter Gottes Befehl zu üben und ihn allenthalben zum Führer in ihrem Tun und Handeln zu nehmen.

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Kirchliche Hierarchie (BKV)
Kirchliche Hierarchie (Edith Stein)
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Einleitung zur Himmlischen und Kirchlichen Hierarchie

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