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Werke Ambrosius von Mailand (340-397) Expositio euangelii secundum Lucam Lukaskommentar (mit Ausschluß der Leidensgeschichte) (BKV)
Achtes Buch, Luk. 16,14-19,27
1. Das Verbot der Ehetrennung, Luk. 16, 16―18

6.

„Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen‟1. Aber nicht bloß ein himmlisches Gebot, sondern gleichsam ein Werk Gottes zerstörst du damit. Wirst du’s, ich bitte dich, ansehen können, daß deine Kinder noch zu deinen Lebzeiten einem Stiefvater unterstehen, bezw. noch während ihre Mutter wohlbehalten am Leben ist, unter einer Stiefmutter stehen? Setze den Fall, die Verstoßene heirate nicht: mußte wirklich selbst eine solche dir, dem Manne, mißfallen, dem sie noch als Ehebrecher die Treue wahrt? Setze den Fall, sie heirate: ihre Zwangslage ist deine Schuld und deine vermeintliche Ehe Ehebruch2. Denn welcher Unterschied wäre, ob du, Ehebrecher, dir das bei offenem Eingeständnis oder als Scheingatte zuschulden kommen läßt? Es müßte denn sein, daß es schwerer sündhaft ist aus dem Verbrechen ein Gesetz zu machen denn heimlich es zu begehen.


  1. Matth. 19, 6. ↩

  2. Luk. 16, 18; Matth. 19, 6. ↩

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Übersetzungen dieses Werks
Lukaskommentar (mit Ausschluß der Leidensgeschichte) (BKV)

Inhaltsangabe

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