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Werke Ambrosius von Mailand (340-397) De virginibus ad Marcellinam sororem Über die Jungfrauen (BKV)
Drittes Buch.
III. Kapitel.

13.

Wie unvergleichlich besser noch war es, daß einem Jüngling (Clitiphus) bei einem Gastmahle des Vaters verboten wurde, durch freches Gebahren unzüchtige Neigungen zu verraten!1 Auch du, gottgeweihte Jungfrau, enthalte dich bei der Feier des Geheimnisses des Seufzens, Räusperns, Hustens und Lachens!2 Was jener beim Mahle fertig bringt, willst du bei der Feier des Geheimnisses nicht fertig bringen? Erst offenbare sich die Jungfräulichkeit im Siegel der Zunge: Schamhaftigkeit schließe den Mund, Frömmigkeit wehre der Schwäche, Gewöhnung stähle die Natur! Ihr gesetztes Wesen soll mir in erster Linie die Jungfrau anzeigen: züchtig im Auftreten, gemessen im Schritt, ehrbar im Blick! Und die Kennzeichen der Tugend sollen ihr als die Herolde ihrer Unversehrtheit vorausgehen! Eine Jungfrau, nach deren Stand man erst fragen muß, wenn man sie sieht, ist nicht genügend bewährt.


  1. Die Erzählung findet sich im Lustspiel des Terentius Hautontimorumenos (Selbstquäler), II. Akt, 3. Szene. ↩

  2. gemitus, screatus, tussis, risus abstine ist der gleichen Stelle des terentianischen Lustspiels (siehe Anm. 1) entnommen. ↩

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Über die Jungfrauen (BKV)
Kommentare zu diesem Werk
Einleitung: Über die Jungfrauen drei Bücher

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