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Werke Ambrosius von Mailand (340-397) De virginibus ad Marcellinam sororem Über die Jungfrauen (BKV)
Drittes Buch.
V. Kapitel.

25.

[Forts. v. S. 379 ] Die Freude soll sonach dem guten Gewissen entquellen, nicht durch ausgelassene Schmausereien, nicht durch Hochzeitsklänge erregt sein; denn wo zuletzt der Tanz zu Vergnügen sich gesellt, da ist die Schamhaftigkeit ohne Schutz, die Lust verdächtig. Ich wünsche, daß gottgeweihte Jungfrauen von Tanz sich fernhalten; denn schon nach dem Ausspruch eines weltlichen Lehrers1 tanzt kein nüchterner Mensch, er sei denn von Sinnen. Wenn also schon nach der Weltweisheit entweder Trunkenheit oder Wahnsinn die Urheber des Tanzes sind, welche Warnung liegt unseres Erachtens erst in den Beispielen der Heiligen Schrift! Ist doch Johannes, der Vorbote Christi, der auf den Wunsch einer Tänzerin ermordet wurde2, ein Beispiel dafür, wie der Reiz des Tanzes noch mehr Unheil anstiftete als die Sinnlosigkeit frevlen Wütens.


  1. Cic. Orat. pro L. Lic. Murena 6, 13. ↩

  2. Matth. 14, 6 ff. ↩

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Über die Jungfrauen (BKV)
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Einleitung: Über die Jungfrauen drei Bücher

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