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Werke Ambrosius von Mailand (340-397) De virginibus ad Marcellinam sororem Über die Jungfrauen (BKV)
Drittes Buch.
VI. Kapitel.

26.

S. 380 Weil man nun eines solchen Mannes nicht im Vorbeigehen gedenken soll, so ist es von Interesse, wer der Getötete war, und von wem und warum, wie und zu welcher Zeit er getötet wurde. Von Ehebrechern wird der Gerechte getötet und von den Schuldigen die Strafe auf den Richter ihres todeswürdigen Verbrechens abgewälzt. Der Lohn der Tänzerin sodann ist der Tod des Propheten. Während des Festmahles und inmitten der Gäste endlich wird der Befehl zur Vollführung der Grausamkeit erteilt, ein Vorgehen, das selbst alle Barbaren zu verabscheuen pflegen; und vom Gelage zum Kerker und vom Kerker zum Gelage lenkt eilige Willfährigkeit im Dienste fluchwürdiger Schandtat den Schritt1. Wie viele Verbrechen häufen sich da in der einen Freveltat!


  1. Vgl. Mark. 6, 17 ff., Matth. 14, 3 ff., Luk. 3, 19 f. ↩

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Über die Jungfrauen (BKV)
Kommentare zu diesem Werk
Einleitung: Über die Jungfrauen drei Bücher

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