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Werke Innozenz I., Papst (402-417) Epistulae Briefe (BKV)
17. Brief des P. Innocentius an die Bischöfe und Diakonen Macedoniens v. J. 414

3. (Cap. 2.) Auch der gilt als Bigamus und daher als untauglich zum Klerikate, welcher die erste Frau vor der Taufe und die zweite nach der Taufe hatte.

Hierauf folgt, es dürfe Der nicht ein Bigamus heissen, welcher als Katechumenus eine Frau hatte und verlor, wenn er nach der Taufe eine andere genommen, und erscheine diese als die erste, welche mit dem neuen Menschen verbunden wurde, da jene Ehe mit den übrigen Verbrechen durch das Sakrament der Taufe getilgt worden sei. Wenn Dieß von einer gesagt wird, dann gilt solchen Auslegern die vierte Frau nach der Taufe, nachdem er als der alte Mensch drei gehabt, als die erste, und wird die Jungfrau heissen, welche an vierter Stelle geehelicht wurde. Wer, ich bitte, sollte nicht einsehen, daß Dieß gegen das Gebot des Apostels sei, welcher sagt:1 „eines Weibes Mann" dürfe Priester werden? S. 90


  1. I. Tim. 3, 2 u. Tit. 1, 6. ↩

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