4. (2. Cap.) Zweimal Verheirathete schließt schon der Apostel vom Priesterstande aus.
Bezüglich der zweimal Verheiratheten brauchte nicht gefragt zu werden, weil das Wort des Apostels deutlich ist:1 „Der Mann einer Frau" (nur) dürfe zum Priesterstande oder Klerikate zugelassen werden, wenn er überdieß dieselbe als Jungfrau bekommen hat. Denn wenn Eine, welche vorher einen Mann hatte, hierauf selbst nach dessen Tode einen Kleriker geheirathet hat, so kann dieser, welcher sie genommen, nicht mehr Kleriker sein, weil es im Gesetze2 verboten ist, daß eine Wittwe oder Verstoßene einen Priester zum Manne haben dürfe.