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Werke Innozenz I., Papst (402-417) Epistulae Briefe (BKV)
Unechte Schreiben

Einleitung

Die Unechtheit der hier dem Inhalte nach folgenden Briefe mit Ausnahme des ersten hat Coustant1 aus den darin enthaltenen Verstößen gegen bekannte und erwiesene Thatsachen ausser allen Zweifel gestellt. Er hält alle vier Schreiben wegen ihrer Ähnlichkeit und Zusammengehörigkeit für das Fabricat eines Mannes in der 2. Hälfte des 6. Jahrhundertes. Dieselben Gründe sprechen gegen die Authentizität des ersten Briefes, welchen Mansi,2 ohne alle Bemerkung, aus dem „Jus graeco-romanum a Johanne S. 204 Leunclavio latine“ citirt und der seinem Inhalte nach aus derselben Hand wie die vier anderen Schreiben hervorgegangen sein dürfte.


  1. App. p. 102. ↩

  2. III. p. 1123, nach dem oben unter Nummer 8 angeführten Schreiben des Honorius an Arkadius; hierauf läßt er den hier unter Num. 4 aufgeführten Brief des Arkadius an den Papst folgen, diesen jedoch mit der Bemerkung, daß ihn Coustant für apokryph erkläre. ↩

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