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Werke Innozenz I., Papst (402-417) Epistulae Briefe (BKV)
6. Brief des P. Innocentius an Exsuperius, Bischof v. Toulouse, v. J. 405
Text.

1. Der Papst belobt den Exsuperius, daß er sich mit seinen Zweifeln an den apostolischen Stuhl gewendet habe.

Innocentius (sendet) dem Exsuperius, Bischofe von Toulouse, (seinen) Gruß. S. 52

Auf deine Anfrage, theuerster Bruder, was ich in jedem der vorliegenden Fälle denke, habe ich nach der Fähigkeit meines Wissens das Entsprechende geantwortet, dessen Befolgung entweder die gelehrige Vernunft1 anrieth oder das Ansehen des Gesetzes bezeugte oder eine lange Gewohnheit anwies. Deine Liebe nun zog es, das Beispiel der Klugen nachahmend, vor, sich an den apostolischen Stuhl mit ihren Zweifeln zu wenden, als aus eigener Anmaßung das eigene Urtheil geltend zu machen. Warum auch sollten wir es uns zur größeren Schande rechnen, Etwas zu lernen, als gar nicht zu wissen? Ich selbst gewann durch die Zusammenstellung2 an Kenntnissen, indem ich nach Erforschung der Gründe zur Beantwortung der vorgelegten (Fragen) genöthigt bin, und so geschieht es, daß auch Der immer Etwas lernt, welcher zur Belehrung aufgefordert wird. Ich werde also die einzelnen (Fragen) vorausschicken und die Antwort folgen lassen.


  1. Docilis ratio, nach anderer Lesart: Iucidior, die Belehrung fähige, erleuchtete Vernunft. ↩

  2. Der Antworten nemlich. ↩

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