• Start
  • Werke
  • Einführung Anleitung Mitarbeit Sponsoren / Mitarbeiter Copyrights Kontakt Impressum
Bibliothek der Kirchenväter
Suche
DE EN FR
Werke Innozenz I., Papst (402-417) Epistulae Briefe (BKV)
6. Brief des P. Innocentius an Exsuperius, Bischof v. Toulouse, v. J. 405
Text.

12. (6. Cap.) Diejenigen, welche auf Grund eines Scheidebriefes eine zweite Ehe schließen, sind Ehebrecher.

Auch hinsichtlich Derjenigen fragte deine Liebe, welche mittelst eines Scheidebriefes eine andere Ehe schließen. Daß Diese beiderseits Ehebrecher sind, ist offenbar. Die, welche bei Lebzeiten ihrer Frau, mag die Ehe auch der Lebensgemeinschaft nach getrennt sein, zu einer anderen Verbindung schritten, sind selbst Ehebrecher und zwar so sehr, daß auch jene Personen, mit welchen sich Jene verbanden, selbst als des Ehebruchs schuldig erscheinen, nach dem, was wir im Evangelium lesen:1 „Wer seine Frau entläßt und eine an- S. 60 ere heirathet, bricht die Ehe; so auch der, welcher die Entlassene heirathet." Daß deßhalb Alle aus der Gemeinschaft der Gläubigen zu entfernen seien (ist offenbar). Über die Eltern oder Verwandten derselben kann nichts Ähnliches ausgesprochen werden, wenn sie nicht als Anstifter der unerlaubten Ehe erkannt werden.


  1. Matth. 19, 9. ↩

pattern
  Drucken   Fehler melden
  • Text anzeigen
  • Bibliographische Angabe
  • Scans dieser Version
Download
  • docxDOCX (185.88 kB)
  • epubEPUB (177.29 kB)
  • pdfPDF (604.39 kB)
  • rtfRTF (477.51 kB)
Übersetzungen dieses Werks
Briefe (BKV)

Inhaltsangabe

Theologische Fakultät, Patristik und Geschichte der alten Kirche
Miséricorde, Av. Europe 20, CH 1700 Fribourg

© 2025 Gregor Emmenegger
Impressum
Datenschutzerklärung