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Werke Leo der Grosse (400-461) Epistulae Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)
Erste Abteilung. Die (echten) Briefe v. J. 440-450.
28. Brief des Papstes Leo an den Bischof Flavianus von Konstantinopel gegen den Unglauben und die Häresie des Eutyches.

6. Cap.

Das böse und arglistige Bekenntnis des Eutyches; auf welche Weise er, wenn er sich bekehrt, wieder in die Gemeinschaft aufzunehmen sei; es werden Gesandte in den Orient geschickt.

Da aber Eutyches bei der Unterredung auf euere Frage geantwortet: Ich bekenne, dass unser Herr vor der Vereinigung aus zwei Naturen bestanden habe nach der Einigung (aber) bekenne ich (nur) eine Natur,“ so wundere ich mich, sein so törichtes und verkehrtes Bekenntnis von keinem der Richter getadelt und eine solch' ungereimte und blasphemische Rede so übergangen wurde, als ob man gar nichts Anstößiges gehört hätte; denn es ist ebenso gottlos, zu sagen, der eingeborene Sohn Gottes habe vor der Einigung zwei Naturen gehabt,1 wie es ein Frevel ist, zu behaupten, dass, nachdem „das Wort Fleisch geworden,“ in ihm nur eine Natur vorhanden gewesen sei. Damit nun Etyches nicht etwa meine, seine Erklärung sei recht oder wenigstens leidlich, weil sie durch keinen Ausspruch von eurer Seite widerlegt wurde, so ermahnen wir den Eifer deiner Sorgfalt, teuerster Bruder, dass, wenn es durch Gottes erbarmende Erleuchtung zu einer Genugtuung kommt, die Torheit des unverständigen Menschen auch von dieser pestartigen Meinung gereinigt werde. Er ließ sich zwar, wie die Akten ausweisen, gut an und ging von seiner Überzeugung ab, da er, durch euere Erklärung gedrängt, bekannte, zu behaupten, was er vorher nicht behauptet habe, und sich jenem Glauben anzuschließen, der ihm vorher fremd gewesen S. 210 sei. Da er aber das gottlose Dogma nicht anathematisieren wollte, so erkannte euere Brüderlichkeit, dass er in seinem Irrtum verharre und der Verdammung würdig sei. Zeigt er jedoch hierüber aufrichtige und ersprießliche Reue, anerkennt er, wenn auch spät, die Gerechtigkeit des bischöflichen Spruches, und verdammt er, um die Genugtuung zu vollenden, alle seine bösen Behauptungen mündlich und durch eigenhändige Unterschrift, so wird gegen den Gebesserten jede noch so große Erbarmung untadelhaft sein, weil unser Herr, der wahre und gute Hirt, der „sein Leben einsetzte für seine Schafe,“2 und der gekommen ist, die Seelen der Menschen zu retten, nicht sie zu verderben, will, dass wir seine Güte nachahmen, dass also zwar die Sünder die Gerechtigkeit bestrafe, die Bekehrten aber die Barmherzigkeit nicht zurückweise. Das ist ja erst die schönste Frucht der Verteidigung des Glaubens, dass die falsche Meinung auch von ihren Anhängern verworfen wird. Um aber die ganze Sache gut und getreu durchzuführen, sandten wir an unserer statt unsere Brüder, den Bischof Julius und den Priester Renatus von dem Titel des heil. Clemens und meinen Sohn, den Diakon Hilarus; diesen gaben wir unsern Notar Dulcitius, einen Mann von bewährter Treue bei, in der zuversichtlichen Hoffnung, dass unter Gottes Beistand der, welcher geirrt hatte, seine falsche Meinung selbst verwerfen und so Rettung finden werde. Gott erhalte dich unversehrt, teuerster Bruder! Gegeben am 13. Juni unter dem Consulate der erlauchtesten Männer Asturius und Protogenes.


  1. Über diesen ersten Satz erklärt sich der Papst ausführlich in c.3 des 35. Briefes an Bisch. Julianus von Cos. ↩

  2. Luk 9:56 ↩

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Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)

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