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Werke Leo der Grosse (400-461) Epistulae Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)
Erste Abteilung. Die (echten) Briefe v. J. 440-450.
44. Brief des Papstes Leo an den Kaiser Theodosius.

3. Cap.

Weil sich nun gegen dieses Geheimnis einige Unverständige gottlos erheben, so bitten alle Kirchen unserer S. 262 Länder und alle Bischöfe euere Sanftmut unter Seufzern und Tränen, dass, weil sowohl die Unsrigen getreulich Widerspruch eingelegt haben als auch Flavianus diesen eine Appellationsurkunde1 überreicht hat, ihr befehlet, es solle eine allgemeine Synode in Italien zusammenkommen, welche allen Anstoß entweder zurückdrängt oder mildert, so zwar, dass fernerhin aller Zweifel im Glauben, alle Spaltung in der Liebe aufhöre; dahin mögen auch die orientalischen Bischöfe zusammenkommen; diejenigen von ihnen, welche, durch Drohungen und Unbilden besiegt, von dem Wege der Wahrheit abgewichen sind, sollen durch heilsame Mittel wieder vollständig zurückgebracht werden, und selbst jene, deren Verschulden härter ist, sollen von der Einheit der Kirche nicht geschieden werden, wenn sie einen besseren Rat annehmen. Wie notwendig aber dies nach der eingelegten Appellation gefordert wird, bezeugen die Anordnungen der nicänischen Canones,2 welche von den S. 263 Bischöfen der ganzen Welt festgesetzt wurden und unten beigefügt sind. Begünstiget die Katholiken nach euerer und euerer Väter Sitte; gewähret Freiheit, den Glauben zu verteidigen, welchen übrigens — eure Milde gestatte, dies mit Ehrfurcht zu sagen, — keine Gewalt, kein weltliches Schreckmittel wird vernichten können. Wir sorgen nicht minder für euer Reich und Wohl wie für die Kirche, damit ihr euere Provinzen in Frieden besitzet. Verteidigt den Stand der Kirche gegen die Irrlehrer, dass er nicht erschüttert werde, damit auch euer Reich durch Christi Macht verteidigt werde. Gegeben am 13. Oktober unter dem Consulate des Asturius und Protogenes, der erlauchtesten Männer.3


  1. Bezüglich dieser Appellation fragt es sich, ob Flavianus an ein anderes allgemeines Concil oder an den Papst oder an beide zugleich appelliert habe. Papst Leo spricht hier und im vorhergehenden (43.) Briefe nur von einer Appellation im Allgemeinen, in deren Folge eine Synode zu berufen sei; Kaiser Valentinianus III. dagegen sagt in seinem Schreiben an den Kaiser Theodosius (s. unter Num. 55), Flavianus habe an den römischen Bischof appelliert, und dasselbe behaupten auch die Kaiserin Placida (s. unten im 56. Briefe) und Liberatus in seiner Geschichte der eutychianischen Sekte. Quesnell meinte in einer besonderen Dissertation de causa Flaviani, in Baller. II. p. 1133 sqq.), Flavian habe nur an ein Concil appelliert und seine Appellationsschrift den römischen Legaten übergeben, damit der Papst die Berufung einer neuen Synode betreibe. Die Ballerini dagegen meinen (II. p. 1153 sqq.), die Appellation sei an den Papst und an eine Synode (aber eine römische, nicht allgemeine) gerichtet gewesen. S. Hefele II. S. 378 Note 3. ↩

  2. Hiermit meint P. Leo den 5. (7.) Canon der sardicensischen Synode über die Appellationen der Bischöfe; s. Papstbriefe III. S. 297, und über die Verwechselung der nicänischen und sardicensischen Canones ebend. in Note 1. ↩

  3. Ich kann mich nicht enthalten, die Bemerkung Rohrbachers zu diesem Briefe (a. a. O. VIII. S. 181) hierher zu setzen: „In diesem Schreiben des heil. Leo prägt sich vor Allem eine Majestät aus, die ruhig ist mitten im Sturm, eine Liebe, die Mitleid hat mit allen Gefallenen, schonende Rücksicht gegen den armen Theodosius, der zwar ein unfähiger Fürst aber doch ein guter Mann und ernster Christ war. Man möchte – das könnte man weiter bemerken – glauben, wo der heil. Leo an den Kaiser schrieb, hätte er an eine Frau geschrieben, während man bei den Briefen an dessen Schwester, die Kaiserin Pulcheria, meinen könnte, sie seien an einen Mann gerichtet, auf dessen Willenskraft man zählen kann.“ ↩

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Übersetzungen dieses Werks
Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)

Inhaltsangabe

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