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Werke Leo der Grosse (400-461) Epistulae Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)
Erste Abteilung. Die (echten) Briefe v. J. 440-450.
59. Brief des Papstes Leo an den Klerus und die Gemeinde von Constantinopel.

1. Cap.

Leo, der Bischof. (sendet) dem Klerus, den Magistratspersonen und dem Volke von Constantinopel (seinen Gruß)*.

Obwohl uns bezüglich dessen, was unlängst auf dem Concil der Bischöfe in Ephesus geschah, tiefe Wehmut niederbeugt, weil ja, wie es das Gerücht einstimmig verbreitete und es sich durch den Erfolg selbst zeigt, daselbst weder die Schranken der Gerechtigkeit noch die heilige Scheu vor dem Glauben bewahrt wurden, so freuen wir uns dennoch über die Frömmigkeit euerer Ergebenheit und billigten wir in den Beifallsstimmen1 der heiligen S. 305 Gemeinde, von denen uns Abschriften zugesandt wurden, die Gesinnung von euch allen, weil bei guten Kindern die gerechte Liebe zum besten Vater lebt und bleibt und ihr den Unterricht der katholischen Lehre in keinem Teile verderben lasset. Denn ohne Zweifel schließen sich diejenigen, wie es euch der heilige Geist eröffnete, dem Irrtume der Manichäer an, welche leugnen, dass von dem eingeborenen Sohne Gottes ein wahrer und unsererNatur (angehörender) Mensch angenommen worden, und alle seine körperlichen Handlungen für die eines scheinbaren Trugbildes halten. Dass ihr dieser Gottlosigkeit nicht in irgend einem Punkte beistimmen sollet, richteten wir schon durch meinen Sohn Epiphanius und den Notar der römischen Kirche Dionysius ein Ermahnungsschreiben2 an euere Liebe, in welchem wir euch die Stärkung, um welche ihr gebeten,3 von freien Stücken gewährten, damit ihr nicht zweifelt, dass wir väterlich für euch besorgt sind und auf alle Weise uns bemühen, dass unter dem Beistande der göttlichen Barmherzigkeit alle von S. 306 Unverständigen und Toren verursachten Ärgernisse gehoben werden. Auch wage es keiner, sich mit der Bischofswürde zu brüsten, der der Gottlosigkeit einer verwerflichen Gesinnung überführt werden konnte. Denn „wenn an den Laien kaum die Unwissenheit erträglich ist, um wie viel weniger verdient sie an den Vorstehern eine Entschuldigung oder Verzeihung,“4 besonders wenn sie es noch wagen, die Lügen ihrer verkehrten Meinungen zu verteidigen, und die Unbeständigen alle durch Einschüchterung oder durch Gunstbezeigungen zur Übereinstimmung mit ihnen verführen.


  1. Hierzu bemerkt Quesnell (Baller. II. p. 1445, n. 1.): Wir wissen schon aus Leo allein, dass bei den Wahlen der Bischöfe auch die Gemeindeglieder ihre Stimmen abgaben, ebenso auch bei den Übersetzungen derselben; hier aber erfahren wir, dass auch bei der Absetzung von Bischöfen die Gemeinde ihre Zustimmung oder Missbilligung aussprach; geschah dies in tumultartiger und rebellischer Weise, so wurde es von den Vätern der Concilien getadelt und eine unter solchen Umständen etwa vollzogene Wahl für ungültig erklärt; wenn aber das Volk wie in unserem Falle, in bescheidener Weise, aus Eifer für den Glauben und die Gerechtigkeit seine Meinung und Wünsche äusserte, dann wurden solche Acclamationen des Volkes gebilligt und auch in den kirchlichen Archiven aufbewahrt; die Sitte dieser Acclamationen aber ging von den Heiden auf die Christen, von den Civilangelegenheiten auf die kirchlichen über. ↩

  2. Hiermit beruft sich der Papst auf das obige 50. Schreiben vom 15. oder 13. Oct. 449. ↩

  3. Hieraus ist zu entnehmen, dass die Gemeinde von Constantinopel den Papst inzwischen in einem Briefe um Aufklärung und Stärkung bezüglich des Glaubens bat, welcher Brief sich mit dem erwähnten (56.) Schreiben Leo’s kreuzte; deutlicher sagt dies Leo im 61. Briefe an die Archimandriten von Constantinopel, wonach die Ballerini mit Recht vermuten, dass ein und derselbe Bote die zwei (verlorenen) Briefe der Gemeinde und der Archimandriten mit der Bitte „um Stärkung im Glauben“ brachte und ein und derselbe die zwei Briefe des Papstes, den 59. u. 61., mitbekam, so dass unser Brief, welcher kein Datum trägt, hiernach an einem und demselben Tage, wie der 61., also am 17. März, geschrieben wurde, jedoch, wie die Ballerini meinen, vor dem 61., weil in diesem sich Leo schon auf ihn berufe. ↩

  4. Decret. 47. cf. D. XXXVIII. c. 3. ↩

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Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)

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