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Werke Leo der Grosse (400-461) Epistulae Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)
Erste Abteilung. Die (echten) Briefe v. J. 440-450.
65. Brief oder Bitte von allen Comprovincialbischöfen der Metropole von Arles an den hl. Papst Leo gerichtet.

3. Cap.

Übrigens gibt es vieles, wodurch sie nach den Einrichtungen der Herrscher den Vorrang vor allen Städten unserer Gegenden genießt.1 Von Constantinus glorreichsten Andenkens wurde sie so ganz besonders ausgezeichnet, dass sie nach ihm ausser ihrem eigenen gewöhnlichen Namen Arelas auch den Namen Constantina erhielt.2 Sie haben die gläubigsten Kaiser Valentinianus S. 329 und Honorius mildesten Andenkens mit besonderen Privilegien und, um uns ihrer Worte zu bedienen, mit dem Namen Mutter von ganz Gallien geschmückt.3 Wer immer seit der Zeit der Vorgenannten in Gallien sich in seiner Würde zeigen wollte, hat in dieser Stadt das Consulat empfangen und gegeben.4 In ihr wohnt stets5 die höchste Präfectur, in ihr die übrigen Gewalten, wie in der allen gemeinsamen Vaterstadt. Zu ihr strömt man aus allen Städten um vieler Vorteile willen zusammen; so stimmt nun bezüglich der Privilegien der erwähnten Kirche S. 330 sowohl als Stadt, durch göttliche Fügung, wie wir glauben, alles so zusammen, dass, gleichwie die Kirche von Arles auf Grund ihres Altertums in Gallien den Primat im Bischofsamte besessen, so auch die Stadt selbst durch die Gunst der Umstände den weltlichen Vorrang errungen. Daher kam es, dass nicht nur innerhalb der viennensischen Provinz, sondern auch innerhalb dreier6 Provinzen mit Rücksicht auf den heiligen Trophimus, wie es auch das veröffentlichte Schreiben euerer heiligen Vorgänger bezeugt, der Bischof der arelatensischen Kirche die Ordination in seine Obsorge einbezogen hat. Es wurde ihm auch die Ehre und Würde verliehen, dass er nicht nur diese Provinzen vermöge eigener Gewalt regieren, sondern auch ganz Gallien kraft übertragener Stellvertretung des apostolischen Stuhles in kirchlicher Ordnung erhalten sollte.7


  1. Was nun über die bürgerlichen Privilegien der Stadt Arles folgt, ist teils übertrieben, teils völlig falsch; wir werden es Punkt für Punkt nachweisen. ↩

  2. Diese Benennung des Stadt Arles war allerdings eine Auszeichnung, ist aber durchaus kein Beweis dafür, dass Arles schon damals eine Metroplole (im politischen Sinne) war; denn auch andere Städte, die keine Metropolen waren, wie Cirta in Numidien, andere zwei Städte in Phönicien und Arabien, erhielten damals denselben Namen Constantina. ↩

  3. Hier ist Frühes und Spätes so zusammengestellt, dass man auch das Späte als schon lange bestehend anzunehmen leicht verleitet wird; nach dem Wortlaute unseres Briefes nämlich könnte man glauben, schon Kaiser Valentinianus I. oder II. hätte Arles die Mutter von ganz Gallien genannt, da doch erst Kaiser Honorius sie in einem Gesetze v. J. 418 eine Metropolitanstadt nannte, nachdem nämlich erst um das Jahr 405 oder 407 in Folge der häufigen Einfälle der Barbaren der Präfectus Prätorio Petronius den Sitz der Präfectur von Trier (welche Stadt allein bisher die Metropole von Gallien genannt werden konnte und so auch schon von Athanasius, der bekanntlich dort einige Zeit im Exil lebte, genannt wurde) nach Arles verlegte, wodurch Arles allerdings nicht bloß die Hauptstadt der 7 Provinzen, sondern von ganz Gallien wurde; bis dahin aber war Arles weiter nichts als eine ansehnliche Stadt in der viennensischen Provinz. Ich betone das Wort „viennensischen“, weil durch diese schon in vielen Urkunden des 4. Jahrh. vorkommende Benennung allein schon bewiesen ist, dass viel früher, als Arles emporkam, Vienne die politische Metropole der viennensischen Provinz war, nicht aber Arles, wie auch die lugdunensische und narbonnensische Provinz nach der Metropole benannt wurden. ↩

  4. Die Phrase consulatum dare erklärt Valesius zu Socrates II. 29. von den circensischen Spielen, welche die Consuln beim Antritte ihres Amtes gaben. ↩

  5. Aber erst seit nicht gar langer Zeit. ↩

  6. Ob unter diesen drei Provinzen die viennensische Provinz mitgezählt ist oder nicht, lässt sich nicht entscheiden; die in der Adresse des folgenden päpstlichen Antwortschreibens genannten Bischöfe gehören, soweit ihre Sitze aus anderen Dokumenten uns bekannt sind, drei Provinzen an, der viennensischen, der 2. narbonnensischen und der der Meeralpen, wonach diese Bischöfe nur um die Unterwerfung dieser drei Provinzen unter den Bischof von Arles den Papst ersucht zu haben scheinen; doch wäre es möglich, dass unter den übrigen unbekannten Bischöfen der von Tarentaise in den Alpes Grajae genannt ist, so dass man annehmen müsste, die Bittsteller hätten auch diese Provinz, also drei Provinzen neben der viennensischen für Arles beansprucht, zu welcher Vermutung auch die Entscheidung Leo’s in c. 2. des folgenden Briefes führt. ↩

  7. Hiermit deuten sie abermals auf die dem Patroclus vom P. Zosimus erteilten besonderen Privilegien hin, nämlich auf das der Formaten für alle Geistlichen von ganz Gallien, sowie auf das, auch die Metropoliten anderer Provinzen Galliens zu einer Synode zu berufen, wodurch Patroclus gewissermaßen der Vicar oder Delegat des apostolischen Stuhles wurde; letzteres Recht beantragte bekanntlich Leo (im 10. Briefe) dem Senior Leontius zu überlassen; nach dem Tode des Hilarius kam es jedoch wieder an dessen Nachfolger Ravennius zurück, wie dies aus dem 67. Briefe ersichtlich ist. ↩

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Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)

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