6. Cap.
Eine Soldatenschar folgt, wie wir erfuhren, dem Bischofe durch die Provinzen und dient dem durch die Anmaßung eines bewaffneten Schutzes Gestützten zum gewaltsamen Eindringen in die Kirchen, welche ihre eigenen Bischöfe verloren haben. Vor diese Behörde1 werden die zu Ordinierenden herbeigezogen, welche den Städten, denen sie vorgesetzt werden sollen, ganz unbekannt sind. Denn sowie der Bekannte und Bewährte im Frieden begehrt wird, so muss der, welcher ungekannt herbeigeführt wird, mit Gewalt aufgedrungen werden. Ich bitte und beschwöre und ermahne euch, Brüder, im Namen Gottes, verhindert solches und entfernet alle Ursachen des Streites aus eueren Provinzen! Wenigstens haben wir uns vor Gott entlastet, nachdem wir euch ermahnten, dergleichen nicht mehr zu gestatten. „In Frieden und Ruhe sollen die künftigen Bischöfe gewählt werden, es soll die Unterschrift der Kleriker, das Zeugnis der Angesehenen, die Übereinstimmung des Klerus und des Volkes im Auge behalten werden.“2 Der, welcher S. 74 allen vorstehen soll, soll von allen gewählt werden. Ordination mögen, wie wir schon vorher sagten, die einzelnen Metropoliten ihrer Provinzen mit jenen Bischöfen, welche den übrigen an Alter vorausgehen, für sich beanspruchen, da ihnen dieses Recht durch uns wiedergegeben ist. Niemand wage es, sich ein fremdes Recht anzumaßen. Ein jeder sei mit seinen Grenzen, mit seinem Gebiete zufrieden und wisse, dass es ihm nicht erlaubt sei, ein ihm zustehendes Privilegium auf einen anderen zu übertragen.3 Wenn einer aus Mißachtung gegen die apostolischen Satzungen und aus Bevorzugung persönlicher Rücksichten seine Würde preisgeben will, indem er meint, er könne sein Privilegium auf einen anderen übertragen, so soll nicht der, welchem er es abgetreten hat, sondern derjenige die Gewalt zu ordiniren für sich beanspruchen, welcher unter den übrigen Bischöfen der Provinz am längsten im Bischofsamte ist. Nicht beliebig, sondern am gesetzlichen Tage soll die Weihe vorgenommen werden; es wisse ein jeder, dass er in seinem Stande nicht sicher ist, wenn er nicht am Samstag abends, welcher in den ersten Tag der Woche hineinleuchtet, oder am Sonntage selbst ordiniert wurde. Denn allein den Tag der Auferstehung des Herrn hielten unsere Vorfahren dieser Ehre würdig, dass die erwählten Bischöfe vorzüglich an diesem Tage geweiht werden.
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Ante hoc officium; gebildet vom Bischofe und einem Militätrupp. ↩
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Schluss des 12. Decr. ↩
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Dieser Tadel trifft jene Metropoliten, welche durch ihre Nachgiebigkeit die Machtgelüste des Hilarius beförderten, indem sie aus Achtung gegen ihn, vielleicht auch aus Furcht vor ihm, den die weltliche Macht so unterstützte, ihre Rechte an ihn abtraten und so jene Ungehörigkeiten herbeiführten. ↩
