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Werke Zenon von Verona (300-371) Sermones seu Tractatus Predigten und Ansprachen (BKV)
Buch 1
Traktat IV. Die Keuschheit.

4.

Ja, sie weckt sogar unglückseligerweise im Widerspruch mit Gottes Gesetz und Gottes Gerechtigkeit in verheirateten Männern die Vorstellung, daß sie sozusagen volles Recht hätten, neben ihrer rechtmäßigen Gattin S. 97 auch mit andern sich der Sinnenlust hinzugeben; und so bringt sie auch deren Frauen um ihre Schamhaftigkeit; denn diese glauben, wenn sie in ihrer Verlassenheit, in ihrem Drang nach Befriedigung oder auch in ihrem Gram dasselbe tun, damit nur es ihren Männern gleichzutun oder damit Vergeltung zu üben. Deshalb sagt der Herr in seinen Geboten: „Wer sein Weib entläßt, außer im Fall des Ehebruches, führt sie zum Ehebruch.„1 Was lockere Ehemänner darauf antworten können, sehe ich nicht. Sie, die sich dadurch verführen lassen, daß die menschlichen Gesetze ihnen ungerechterweise Straflosigkeit gewähren, und infolge ihres eigenen Wollens die wahre Gerechtigkeit nicht erkennen und so sehr gern tun, was sie von seiten ihrer Frauen nicht dulden wollen; sie, die sich dem verabscheuungswürdigen verbotenen Liebesgenuß außerhalb der Ehe hingeben und nicht mehr zufrieden mit schändlichen Schlupfwinkeln, zuweilen — es ist entsetzlich! — sogar vor den Augen ihrer Frauen in wahnsinnigem Beischlaf sich erschöpfen: die Elenden, die nicht einsehen, daß in solcher Sache vor dem Richterstuhl Gottes das, was den Frauen nicht erlaubt ist, auch den Männern nicht erlaubt ist, wie der Apostel Paulus solchen sagt: „Die Frau hat kein Verfügungsrecht über ihren Leib, sondern der Mann; und so hat auch der Mann kein Verfügungsrecht über seinen Leib, sondern die Frau.“ 2 Und da beide ein Fleisch sind, ein geheimnisvolles Abbild göttlichen Werkes darstellen,3 weil die Frau aus dem Manne gemacht und das Eine an das Andere pflichtmäßig gebunden ist und sie auch durch Recht und Gesetz auf einer Linie stehen, so wird zweifellos jedes von beiden, das den Weg der Pflicht verläßt, untergehen in den ewigen Qualen des furchtbaren Strafgerichts. Aber auch das Tun derjenigen wird nicht straflos ausgehen, die ohne Frauen bleiben, aber in dem Streben, freier zu sündigen, sich die nächstbesten unsittlichen Waren für ihre Lust erkaufen und dabei nicht S. 98 bedenken, daß alles, was außerhalb einer rechtmäßigen Ehe sich vollzieht, von Unsegen und unehrbar ist: für einen Christen, meine Brüder, gibt es nichts Erlaubtes, als enthaltsam oder verheiratet zu sein.


  1. Matth. 5, 32 ↩

  2. 1 Kor. 7, 4. ↩

  3. Gen. 2, 24; Eph. 5, 31. 32. ↩

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Predigten und Ansprachen (BKV)

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