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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XXII. (Nr. 36.) An Casulanus

14.

Durchaus unbeachtet läßt er den Einwand, den man ihm wegen des Sonntags entgegenhalten könnte, wenn er gegen die Mittagsmahle am Sabbate ebenso Klage führt, wie es gegen Trinkgelage und jede mit Völlerei und Trunkenheit verbundene Verschwendung mit Recht geschieht, obwohl jene Mittagsmahle mit aller Bescheidenheit und Nüchternheit stattfinden können. Man kann seine Vorwürfe nicht im einzelnen widerlegen, weil er, wenn er das Laster der Schwelgerei statt des Mittagsmahles am Sabbate angreift, immer wieder dasselbe sagt und nichts anderes zu sagen weiß, als was nichtig ist und auf die Sache keinen Bezug hat. Die Frage ist, ob am Sabbat nicht zu fasten ist, nicht, ob am Sabbat nicht zu schwelgen ist; denn dies tun die Gottesfürchtigen auch am Sonntag nicht, obwohl sie an diesem Tage nicht fasten. Wer aber möchte sagen, was jener Kluge zu sagen wagt? „Wie wird“, sagt er, „für uns S. 119 oder durch uns Gott angenehm und würdig sein, was uns an einem geheiligten Tage zur Sünde zwingt?“ Er erklärt den Sabbat für einen geheiligten Tag und behauptet, daß durch das Mittagsmahl die Menschen zur Sünde genötigt werden. Demnach ist nach seiner Meinung entweder der Sonntag kein geheiligter Tag, so daß von nun an der Sabbat den Vorrang hat, oder, wenn in der Tat auch der Sonntag ein geheiligter Tag ist, so werden wir doch durch das Mittagsmahl zur Sünde genötigt.

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